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Pflegerente

 

Warum benötige ich eine private Pflegerente?

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist nicht ausreichend; dies ist eine feststehende Tatsache, die von keinem mehr bestritten wird. Die eigene Verantwortung durch eine private Pflegeversicherung wird gefordert - und das mehr denn je.

 

Die Kosten der Pflege, sei es häuslich oder stationär, übersteigen bei den meisten deren monatliches Einkommen, also häufig die Rente und das eigene Vermögen. Der Anteil der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung beinhaltet nicht die von jedem selbst aufzubringenden Heim- und Verpflegungskosten, von den persönlichen Bedürfnissen ganz zu schweigen.

 

Es wurde leider versäumt, das fünfte Standbein der Sozialversicherung aufzubauen, welches nicht durch ein Umlageverfahren, sondern durch eine Kapitaldeckung die Leistungen im Rahmen einer Pflegepflichtversicherung für eine Pflegebedürftigkeit deckt.

 

Allein die Altersstruktur in der Bundesrepublik zeigt, daß knapp über 15 Millionen Menschen über 65 Jahre und davon derzeit ca. 2 Millionen pflegebedürftig sind.

 

Die demographische Entwicklung geht dahin, daß beispielsweise bis zum Jahre 2030, also nur in 22 Jahren, durch die steigende Lebenserwartung und die verbesserte medizinische Versorgung die geburtenstarken Jahrgänge dann in das pflegerelevante Alter kommen und die entstehenden Pflegekosten über die Beiträge der geburtenschwachen Jahrgänge nicht mehr aufgebracht werden können, um die Leistungen der ca. 3 Millionen Pflegebedürftigen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu finanzieren.

 

Werden die im Bundesdurchschnitt für einen Pflege- oder Heimplatz anfallenden Kosten (je nach Pflegestufe) mit € 3.000,-- bis € 3.300,-- angesetzt, so wird schnell bewußt, mit welchen finanziellen Belastungen jeder Einzelne für sich selbst rechnen muß. Die sich nach Abzug der gesetzlichen Leistungen ergebende Differenz könnte sich selbst bei Ehepaaren und für die unterhaltsverpflichteten Kinder schnell zu einem nicht mehr aufzubringenden Betrag summieren.

 

Die Leistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung richten sich nach der Einstufung in die jeweilige Pflegestufe (Pflegestufe I, Pflegestufe II, Pflegestufe III) durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Die häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste wird in der Zukunft immer mehr gewünscht werden.

 

Mit einer privaten Pflegeversicherung - Pflegerente - Pflegetagegeld - erhalten Sie Ihren Lebensstandard, Ihre Ersparnisse und schützen Ihr Eigentum.

 

Sichern Sie Ihr Vermögen - auch vor dem Zugriff des Sozialamtes - mit einer privaten Pflegeversicherung - Pflegerente für den Fall Ihrer Pflegebedürftigkeit.

 

Hinweis:

Die Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung aus der privaten Pflegeversicherung sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steuerfrei (§ 3 Nr. 1 a EStG). Dies gilt auch, wenn keine Personenidentität zwischen der versicherten Person und dem Versicherungsnehmer besteht. Die Leistungen müssen jedoch der versicherten Person zukommen.