Pflegerente / Pflegefinanzierung
Die Altersstruktur in der Bundesrepublik sieht im Augenblick so aus, daß knapp über 15 Millionen über 65 Jahre und davon derzeit ca. 2 Millionen Menschen pflegebedürftig sind.
Die demographische Entwicklung und die Tendenz geht dahin, daß im Jahre 2030, also nur in 22 Jahren, die Lebenserwartung weiter gestiegen ist, die geburtenstarken Jahrgänge dann in das pflegerelevante Alter kommen und die geburtenschwachen Jahrgänge nicht mehr die Kosten aufbringen können, um dann ca. 4 Millionen Pflegebedürftige aus der Pflegeversicherung zu finanzieren.
Die verschiedenen Stufen der Pflege, also Pflegestufe I, Pflegestufe II, Pflegestufe III, gehen häufig mit einer Schwerbehinderung einher oder sind Folge einer solchen. Die Einstufung bei der Pflegestufe erfolgt über den Medizinischen Dienst.
Die häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste auch bei Schwerbehinderung oder ein Heimaufenthalt wird in der Zukunft immer mehr erforderlich werden, insbesondere bei der voraussichtlich steigenden Demenzerkankung.
Um die Kosten eines Pflege- oder Heimplatzes bezahlen zu können, sind aus heutiger Sicht im Bundesdurchschnitt monatlich ca. € 3.300,-- für einen Sozialpflegeplatz bei Pflegestufe III aufzubringen.
Die monatliche Differenz nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 2007 von € 1.432,-- beläuft sich auf € 1.868,--. Persönliche Wünsche sind hierin nicht berücksichtigt.
Die Unterbringung und die Heimkosten für einen Pflegeplatz in einem Alten-, Senioren- oder Pflegeheim müssen grundsätzlich vom Betroffenen selbst bestritten werden. Hierzu gehören unter anderem auch Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind und deren Aufwendungen monatlich nur bis zu € 31,-- bezuschußt werden.
Reicht die Rente inklusive der Zuschüsse aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und das eigene Vermögen nicht aus, wird das der engsten Familienmitglieder (1. Verwandt-schaftsgrad) über das Sozialamt für die Finanzierung der hohen Pflegekosten mit herangezogen.
Mit der Pflegerente erhalten Sie Ihren Lebensstandard, Ihre Ersparnisse und schützen Ihr Eigentum.
Sichern Sie Ihr Vermögen – auch vor dem Zugriff des Sozialamtes – mit einer privaten Pflegerente über eine Pflegeversicherung im Falle Ihrer Pflegebedürftigkeit.
Hinweis:
Die Leistungen der Pflegerente aus der privaten Pflegeversicherung sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steuerfrei (§ 3 Nr. 1 a EStG). Dies gilt auch, wenn keine Personenidentität zwischen der versicherten Person und dem Versicherungsnehmer besteht. Die Leistungen müssen jedoch der versicherten Person zukommen.